Versicherungspflicht von Aupairs
Verfasst von Admin am 30. April 2010 - 15:21Für Gastfamilien
Versicherungspflicht
Sie denken daran, als Gastfamilie ein Aupair bei sich aufzunehmen? Wie Ihnen sicher bekannt ist, besteht in Deutschland, Österreich und der Schweiz Versicherungspflicht für Ihr neues "Familienmitglied". Die Kosten sind nach dem Europäischen Au-Pair-Abkommen von der Familie zu tragen.
Hier in aller Kürze alles Wissenswerte:
Voraussetzung zur Aufnahme eines Aupair ist, dass die Muttersprache mindestens eines Elternteils Deutsch ist und dem Aupair ein eigenes Zimmer zur Verfügung steht.
Einem in Deutschland ansässigen englischen oder französischen Ehepaar könnte kein Aupair genehmigt werden. Natürlich kann es aber eine Haushaltshilfe beschäftigen, und zwar problemlos, sofern aus dem EU-Raum, ansonsten nicht.
Das monatliche Taschengeld beträgt mind. 205 Euro. Manche Familien gewähren ferner einen Zuschuss zu den Fahrtkosten am Ort, zum obligatorischen Sprachkurs etc.



