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Auf Reisen: Wer zahlt im Problemfall?

Vorsicht bei Reiseversicherungen

Policen für den Urlaub und mehr

Wer im Reisebüro keinen privaten Auslandskrankenschutz bucht, erlebt im Urlaub vielleicht eine böse Überraschung. Denn die gesetzlichen Krankenkassen mit ihrem "Auslandskrankenschein" decken kaum noch die anfallenden Kosten ab, wenn der Urlauber in den schönsten Wochen des Jahres krank wird. Außerhalb Europas müssen gesetzlich Versicherte fast immer alle Kosten selbst zahlen.

Dabei ist privater Schutz alles andere als teuer: Policen für den obligatorischen Drei-Wochen-Sommerurlaub gibt es schon ab rund acht Euro: Dafür übernehmen die privaten Kassen in den meisten Fällen alle Kosten für ambulante und stationäre Behandlung, zahlen Medikamente und übernehmen sogar den Rücktransport, wenn er medizinisch notwendig ist.

Der Schutzbrief des ÖAMTC oder der ARBÖ-Sicherheitspaß bieten Österreichern begrenzten Schutz. Die angebotenen Versicherungssummen sollten für den Fall ambulanter oder stationärer Behandlungen vor einer längeren Urlaubsreise geprüft werden.

Wichtig ist auch eine Reiserücktrittskosten-Versicherung - vor allem für Familien. Denn diese Versicherung kommt für alle Stornogebühren und sonstige anfallende Kosten auf, wenn der Urlaub wegen Krankheit - auch eines Kindes - nicht angetreten werden kann. Allerdings reicht eine kleine Erkältung in der Regel nicht aus, um den Urlaub auf Kosten des Versicherers kurzerhand zu stornieren. Normalerweise verlangen die Gesellschaften ein ärztliches Attest, das die Reiseunfähigkeit bestätigt.

Daneben werden aber auch einige andere persönliche Gründe anerkannt - so zum Beispiel der Tod naher Angehöriger, der plötzliche Verlust des Arbeitsplatzes oder ein schwerer Brand oder Einbruch in der eigenen Wohnung oder im Haus. Ganz billig sind die Policen allerdings nicht, bei einem Reisepreis von 3.000 Euro sind in der Regel zwischen 50 und 80 Euro Prämie fällig. Urlauber sollten darauf achten, ob nicht vielleicht die eigene Kreditkarte gleichzeitig eine Reiserücktritts-Versicherung beinhaltet wie zum Beispiel die VISA-Karte der Lufthansa.

Gerade bei Kreditkarten ist es wichtig, den Versicherungsschutz zu prüfen. Den oft gibt es den nur, wenn die Karte in den letzten Monaten vor dem Reiseantritt benutzt oder die ganze Reise damit bezahlt wurde. Erkundigen kann man sich im Internet, aber auch in der Bank.

Im Notfall muß sofort die Versicherung informiert werden. Sämtliche Beweise wie Anzeigenbestätigung, Belege, Arztrechnungen oder schriftliche Zeugenaussaugen müssen der Versicherung in Kopie übergeben werden.

Wer am Urlaubsort mit dem Mietwagen unterwegs ist, sollte vor allem bei Reisen ins südeuropäische Ausland noch einmal den Vertrag checken. Denn in der Regel sind Mietfahrzeuge zwar mit einer Haftpflichtversicherung ausgestattet, die vereinbarten Deckungssummen für Personen- und Sachschäden aber viel zu gering. So liegen die gesetzlichen Mindestdeckungssummen pro Person beispielsweise in der Türkei nur bei knapp 10.000 Euro.

Verursacht ein Reisender mit dem gemieteten Fahrzeug einen Unfall, womöglich noch mit schweren Personenschäden, so kann der Schaden ihn finanziell schwer belasten. In der Regel beinhaltet der Schutz der Kfz-Versicherung in Deutschland die so genannte Mallorca-Police: Damit wird der Versicherungsschutz für den Mietwagen an die in Deutschland üblichen Haftungssummen angepasst. Teure Zusatzversicherungen am Urlaubsort sind dann unnötig.

Eine Haushaltsversicherung, die auch im Ausland gilt, zahlt sich mitunter aus. Damit sind Raub und Diebstahl der Koffer gedeckt. Aber Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Schmuck oder Uhren sind in der Regel nicht mitversichert.

Fast immer überflüssig sind jedenfalls Reisegepäckversicherungen, die gerne von den Reisebüros mitverkauft werden. Pro 1.000 Euro Reisegepäckwert werden Prämien zwischen 20 und 40 Euro fällig. Richtig gut versichert ist damit jedoch niemand, denn den Reisenden darf keine Mitschuld am Verlust des Gepäcks treffen. In der Realität heißt das: Meistens schieben die Gesellschaften den Versicherten eine Mitschuld in die Schuhe und zahlen nichts oder nur einen Teil des Schadens. Dazu kommt, dass in vielen Fällen ohnehin die eigene Hausratversicherung den Schaden zumindest zum Teil übernehmen muss - und das ganz ohne zusätzliche Prämie.

Mai 2005



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