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Qualitätsstandards für Aupair-Agenturen

Schutz vor Ausbeutung und Mißbrauch

Au-Pair Taschengeld gesetzlich geregelt

Im Frühsommer 2005 wird 113 Aupairvermittlern nach Güteprüfungen das Gütesiegel "Au Pair" verliehen.
Integration in die Familie, ein eigenes Zimmer, Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung, 260 Euro monatliches Taschengeld (auch im Krankheitsfall) – dazu sind Gasteltern durch das Siegel verpflichtet.

Aupairs dürfen höchstens sechs Stunden am Tag und nicht mehr als dreißig Stunden in der Woche arbeiten (Babysitten, Kinderbetreuung, Haushalt). Gasteltern müssen auch die Fahrtkosten zum nächstgelegenen geeigneten Sprachkurs übernehmen.

Au Pairs hingegen haben praktische Erfahrungen im Umgang mit Kindern nachzuweisen sowie Grundkenntnisse der deutschen Sprache besitzen, ferner muß ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorgewiesen werden.
Die Agenturen informieren die jungen Menschen künftig nicht nur vorab über ihr neues Heim sondern auch über Land und Leute, Versicherungen und Sprachkurse.
Eine Telefon-Hotline soll eingerichtet werden, um bei Notfällen Abhilfe schaffen zu können.

Der Pflichtenkatalog trat zum 1. Januar 2006 in Kraft, wurde aber bereits seit langem von den meisten qualifizierten Agenturen eingehalten.

Qualitätskontrolle und Gütesiegel schaffen Klarheit über Rechte und Pflichten auf beiden Seiten. Vor allem werden junge Aupairs (jährlich sind in Deutschland mehr als 30 000 im Alter von 18 bis 24 Jahren tätig) vor Mißbrauch und Ausbeutung geschützt.
Die Selbstverpflichtung der Vermittler gilt als Pioniermaßnahme.



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