Krankenversicherungen für Hund und Katze
Teure Operationen für die Vierbeiner
Gesundheitsvorsorge für das Haustier
So wie Herrchen seine Krankenversicherung für den Fall einer teuren Operation abschließt, beschenken auch immer mehr Haustierbesitzer ihre Tiere mit Versicherungen.
Schließlich weiß niemand, was die Zukunft bringt, und vielleicht braucht Hund oder Katze mal ein neues Hüftgelenk oder eine intensive medizinische Behandlung, was beides ziemlich teuer werden kann.
Die Marktnische ist entdeckt, das Angebot an Krankenversicherungen für Haustiere wächst.
Tierbesitzern stellt sich jetzt die Frage, ob eine Versicherung für sie nötig wird.
Relativ häufig erscheinen versicherte Vierbeiner in ärztlichen Praxen, allerdings sind momentan noch die Tierbesitzer in der Mehrzahl, denen hohe Behandlungskosten Schwierigkeiten bereiten.
Eine Versicherung scheint lohnenswert, jedoch will diese Entscheidung wohl überlegt sein, Hunde oder Katzen, die wirklich mal einen Tausender im Jahr kosten, kommen eher selten vor.
Dennoch setzen sich die medizinischen Errungenschaften der Moderne auch im Bereich Vierbeiner durch, so dass Ultraschall oder Kernspinuntersuchungen mittlerweile fast normal anmuten. Verfügt eine Tierklinik nicht über diese Technik, so wendet Herrchen sich an den Humanmediziner, was die Sache natürlich nicht verbilligt.
Angeboten wird z.B. der Rundumschutz, der die Behandlungskosten bis sechshundert Euro beim Hund und bis dreihundert Euro bei der Katze ersetzt. Pro Jahr, in dem keine Behandlungskosten anfallen, erhöht sich dieser Betrag um hundert Euro (Katze) bzw. 250 Euro (Hund).
Dieser Schutz kostet knapp dreißig Euro monatlich pro Hund bzw. knapp sechzehn pro Katze.
Die reine Operationskostenversicherung mit einem monatlichen Beitrag von 8,50 Euro pro Hund bzw. fünf Euro pro Katze verbilligt sich bei einer Selbstkostenbeteiligung von hundertfünfzig Euro auf sechs Euro (Hund) und 3, 50 (Katze).
Alter sowie Gesundheitszustand des Tieres bei Abschluss der Versicherung sind natürlich wichtig.
Einige Tierärzte schlagen ihren Kunden einen Betreuungsvertrag vor, so dass Herrchen im Fall einer jährliche Zahlung oder einer Rücklagenbildung für bestimmte Behandlungen nur noch den einfachen Gebührensatz zu bezahlen hat.
Ferner haben Hundebesitzer die Wahl, ob die Versicherung dem Tierarzt den einfachen oder zweifachen Gebührenordnungssatz erstattet. Ärzte können für ihre Arbeit zwischen dem einfachen und dem dreifachen Satz wählen, üblich ist der 1,3fache bis dreifache.
Bei einer solchen Auswahl an Bedingungen sollten Tierbesitzer genau vergleichen, da bei Hunden beispielsweise eine Haftpflichtversicherung wesentlich wichtiger wäre.
Alternativ zur Krankenversicherung besteht ja auch die Möglichkeit eines Sparbuchs: Bleiben Hund oder Katze gesund, verschwand das Geld nicht umsonst im Rachen einer Versicherungsagentur und die Tiere freuen sich über eine Zusatzportion Leckerlis.
Übrigens: Noch vor zwei Jahren zählte die Allianz über dreihundert gescheiterte Versuche, das Rezept des Vierbeiners als eigenes auszugeben. Mit Hilfe von Scannern filtern die Agenturen diese jedoch heraus – Pech für alle, die auf ein paar Extra-Kröten hoffen!