Haftpflichtversicherung

Aupairs im Gastfamilienhaushalt

 Haftpflichtversicherung

Besonderheiten:
Sie beschert bietet einen umfassenden Schutz bei Verzicht auf Selbstbehalte in allen Leistungsbereichen. Mitversichert sind auch körperliche Schäden, die ein Au-pair einem Mitglied der Gastfamilie schuldhaft zufügt, wobei die Versicherung im Falle einer dauerhaften Behinderung eines Familienmitgliedes eine lebenslange Rente zahlen würde.
Auch Schäden, die ein Au-pair an der gemieteten Wohnung der Gasteltern verursacht sowie Schäden an der unbewegliche Habe der Gasteltern sind inbegriffen, ferner auch die Versicherung des Schlüsselrisikos aus dem Abhandenkommen fremder privater Wohnungsschlüssel bis zu 250 €.

Abschiebekostenversicherung

Sie beinhaltet eine uneingeschränkte zeitliche Nachleistungspflicht. Im Unterschied zu anderen Abschiebekostenversicherungen leistet diese Versicherung auch nach Versicherungsende, wenn das Au-pair entgegen aller Erwartungen die Bundesrepublik doch nicht verlassen hat.

Alle Leistungen des Sicherheitspaketes werden unabhängig vom Au-pair Status und den damit verbundenen Bedingungen gewährt. Das Fehlen von offiziellen Dokumenten oder das Verlassen der Gastfamilie führen nie zum Verlust des Versicherungsschutzes.