Erhöhung der Beiträge bei gesetzlichen Krankenkassen

Vorsicht beim Wechsel der Kasse – unterschiedliche Leistungen

Rechte der Versicherten zur Kündigung

Seit Jahresbeginn stiegen die Beiträge für viele Kunden gesetzlicher Krankenkassen.
Durchschnittlich änderten sie sich um 0,9 Prozentpunkte, wobei Ortskrankenkassen mit vielen Mitgliedern die Preise wesentlich höher klettern ließen.

Die AOK Rheinland-Pfalz hält den traurigen Rekord mit einer Erhöhung von etwas über 1,5 Prozentpunkte.
Der zusätzliche Betrag von 0,9 Prozentpunkten wird immer den Kunden aufgeschlagen, die sich das aber natürlich nicht einfach so gefallen lassen müssen, denn durch Beitragserhöhungen tritt das Sonderkündigungsrecht in Kraft: Vom Tag der Erhöhung bis zum bis zum Ende des Folgemonats besteht die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung.

Experten warnen vor einem überstürzten Wechsel, der leicht in die Hose gehen kann. In jedem Fall sollte man sich gründlich über die Leistungsunterschiede der Kassen schlau machen.
Kassen ohne Beitragserhöhung werden dies vielleicht in ein paar Monaten nachholen, da die steuerlichen Zusatzausgaben 0,3 Beitragssatzpunkte ausmachen.

Die Gründe der Erhöhungen liegen offenbar in der höheren Mehrwertsteuer, der Kürzung der Zuschüsse und der Gesundheitsreform, wobei unsere Gesundheitsministerin gerade diese Reform als Mittel gegen künftige Beitragserhöhungen ansieht.

Die gesetzlichen Kassen zahlen ihren Kunden meist dieselben Leistungen.
Satzungsleistungen wie alternative Heilmethoden und außergewöhnliche Vorsorgemethoden bilden nur knapp zwei Prozent des Leistungskataloges, weshalb besonders chronisch Kranke sowie Patienten, die oft Leistungen benötigen, bei einem Wechsel gut aufpassen sollten.

Beitragsrechner: www.1a-krankenkassen.de